Sonderpädagogische Förderung an der Gesamtschule
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An der Gesamtschule unterrichten wir Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf gemeinsam. Dabei soll jede Schülerin und jeder Schüler die Förderung bekommen, die sie/er für einen bestmöglichen Schulabschluss und ein eigenständiges Leben benötigt.
Die sonderpädagogische Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die je nach Klasse und Förderbedarf variieren:
Doppelbesetzung im Regelunterricht und Einzelförderung
Einsatz von unterstützendem Material
Lernbüro
Wochenziele
Leistungsbewertung und Förderpläne
Alltagsprojektgruppen
Berufsvorbereitung
Doppelbesetzung im Regelunterricht
Durch die kooperative Unterrichtsplanung wird gemeinsam erzieherischen auf die auf alle Schülerinnen und Schüler eingegangen.
Mithilfe der erweiterten Kapazitäten der Lehrpersonen in einer Doppelbesetzung schulen die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf angemessenen Verhaltensweisen und Arbeitshaltungen im Unterricht, sodass schlussendlich mehr Kapazitäten für individuelle Förderung bleiben.
Eine individuelle Rückmeldung zum Verhalten der Schüler und Schülerinnen ist dadurch erleichtert. Dies kommt den Schülerinnen mit und ohne Förderbedarf gleichermaßen zugute.
Die unterschiedlichen Zugangsweisen und Erfahrungen der Teammitglieder in der Doppelbesetzung wirken sich für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf gleichermaßen positiv aus.
Beide Kollegen sind selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler zuständig und zudem können unterschiedliche methodisch-didaktische Zugangsweisen genutzt werden.
Diese Stunden werden auch zur intensiven Erarbeitung neuer Unterrichtsinhalte bei vom Unterricht losgelöst arbeitender Schülerinnen und Schüler genutzt. In diesen Einzelförderungen werden neue Themen eingeführt, erarbeitet und gesichert. Dadurch sind die Schülerinnen und Schüler in Stunden ohne Doppelbesetzung in der Lage an speziell für sie zusammengestellten Materialien zu arbeiten.
Zusätzlich werden einige Schülerinnen und Schüler durch Integrationshelferinnen unterstützt. Sie helfen den Schülerinnen und Schülern bei der Organisation des schulischen Alltags.
Einsatz von unterstützendem Material
Viele unserer Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen Hilfsmaterialien. Mit diesen zusätzlichen Materialien können sie dem aktuellen Unterrichtsgeschehen folgen und daran mitarbeiten oder ihrem Leistungsstand entsprechend an differenzierten Materialien arbeiten.
Diese Materialien dienen der Veranschaulichung der jeweiligen Übungen und ermöglichen eine aktive Auseinandersetzung.
Diese Materialien nutzen die Schülerinnen und Schüler bei allen Lehrern und in allen Fächern, in denen sie notwendig sind.
Lernbüro
Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der fachlichen Förderung und dem Auf- und Ausbau eines angemessenen Arbeits- und Sozialverhaltens.
Im Lernbüro werden die Förderkinder nach ihrem individuellen Förderbedarf bis zu jeweils 4 Stunden in den Jahrgängen 5 -7 und 8 -10 zusammengefasst unterrichtet. Für jedes Förderkind wird individuell geprüft, wie viele Stunden es am Lernbüro teilnimmt.
Neben dem Training der Arbeitsplatzorganisation und des Arbeits- und Sozialverhaltens werden die Schülerinnen und Schüler in den Grundlagen der Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Lernrückstände, die dich teilweise auf basale Kompetenzen auf Grundschulniveau beziehen, werden aufgearbeitet und Grundlagen der jeweiligen Jahrgänge wiederholt und gefestigt. Sehr oft handelt es sich um Rückstände, die der Großteil der Förderschülerinnen und -schüler aufweist.
Vielen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf fällt das Einhalten von Regeln schwer. Zudem sind ihr Arbeitsverhalten und ihre Arbeitshaltung wenig ausgebaut. Diese Schülerinnen trainieren im Lernbüro regelmäßig das Einhalten der schulischen Regeln in einer kleineren Gruppe, in der das Einhalten von Regeln und der Ausbau der Arbeitshaltung eine viel größere Rolle spielen, als im Regelunterricht, in dem die Regelkinder über diese Verhaltensweisen verfügen.
Wochenziele
Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten individuelle Wochenziele.
Auf dem Wochenziel wird eingetragen, woran die Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Woche besonders arbeiten wollen. In der Regel sind diese Ziele aus dem Bereich Verhalten oder der Arbeitshaltung. Schon nach kurzer Zeit sind die meisten Schülerinnen und Schüler in der Lage selbst zu erkennen, an welchen Schwierigkeiten sie arbeiten sollten und tragen ihre Hilfe nach kurzer Absprache selbst ein.
Nach jeder Stunde gibt der Fachlehrer eine Rückmeldung zum Erreichen des Ziels und trägt es als Smiley in das jeweilige Kästchen ein.
Nach und nach schaffen es die meisten Schülerinnen und Schüler dadurch eine Arbeitshaltung aufzubauen und an ihrem Verhalten zu arbeiten, dass sie ab Klasse 8 keine Wochenziele mehr benötigen.
Leistungsbewertung und Förderpläne
Die Förderung der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplans, der vordringliche Lern- und Entwicklungsziele sowie Maßnahmen zur Zielerreichung beschreibt (vgl. AO-SF §21 (7)). Dieser dient den Unterrichtenden Lehrkräften auch dazu, ihren Unterricht individuell auf die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler ausrichten zu können.
Dieser Förderplan wird gemeinsam von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, der Sonderpädagogin bzw. dem MPT und ergänzend auch von den Fachlehrern gemeinsam erarbeitet, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Maßgebend für die Erarbeitung des Förderplans sind die Evaluation des vorhergegangenen Förderplans, die gezielten/strukturierten Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichtes, die (differenzierten) Leistungsüberprüfungen, eventuell durchgeführte diagnostische Tests, Rückmeldungen der Eltern, Einträge im Logbuch oder im Klassenbuch und alle sonstigen Informationen, die über den Schüler bekannt sind. Dafür werden insbesondere auch die Integrationshelfer als „Fachleute“ für einzelne Schüler befragt. In Einzelfällen ist auch das Hinzuziehen externer Fachkräfte, bspw. Therapeuten, möglich.
Nach der Vorbereitung der Förderpläne durch die Klassenleitungen und Sonderpädagogin/MPT wird dieser gemeinsam mit allen Fachlehrern gemeinsam in der Förderplankonferenz beraten und verabschiedet.
Die Förderpläne werden im Nachgang zur Förderplankonferenz auf dem zeitnah folgenden Lehrer-Eltern-Schüler-Beratungstag gemeinsam mit den Schülern und Eltern besprochen, um einen gemeinsamen Konsens über anstehende Aufgaben und Maßnahmen herzustellen.
Schülerinnen und Schüler in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung werden an der individuellen Bezugsnorm orientiert beschult und bewertet. Ihre Anstrengungen und Lernfortschritte werden in einem kompetenzorientierten Zeugnis dokumentiert, das sowohl ihren Lern- und Leistungstand als auch ihr Arbeits- und Sozialverhalten aufzeigt.
Alltagsprojektgruppen
Alle Schülerinnen und Schüler sollen nach Beendigung der Schulzeit in der Lage sein ein selbstständiges Leben zu führen. Dazu zählen neben einer grundlegenden schulischen Bildung auch das Erlernen alltagsrelevanter Kompetenzen. Für sehr schwache Schülerinnen und Schüler findet daher an einem Wochentag die Projektgruppe statt. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung und Lernen an der Grenze zur geistigen Entwicklung.
Die jeweiligen Inhalte orientieren sich eng an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, die dieses Projekt besuchen. In den Jahrgängen 5 – 7 geht es um den Kalender und die Uhrzeit, die Orientierung in der Umwelt, wie das Lesen der Busfahrpläne, gemeinsamer Einkauf und Orientierung in Schloß Holte-Stukenbrock. Außerdem werden mit den teilnehmenden Schülern wesentliche Inhalte der körperlichen Entwicklung besprochen, da gerade die Schülerinnen über sehr wenig Wissen in diesem Bereich verfügen.
Ein weiterer Baustein wird die Schulung der Selbstbehauptung darstellen, da die Förderschülerinnen und -schüler über wenig Selbstvertrauen verfügen und vieles einfach machen würden, was andere Menschen von ihnen verlangen.
Am Standort Hallenbad findet das Projekt an einem kompletten Schultag statt. Die wesentlichen Inhalte sind hier eine Orientierung in der Umwelt, anknüpfend an die Inhalte der jüngeren Jahrgänge. So sind wesentliche zu erlernende Kompetenzen hier unter anderem das Ausfüllen von Formularen (z.B. für ein Konto), das Bedienen wichtiger Geräte in Küche und Haus, das gezielte Einkaufen für einen eigenen Haushalt oder die Entwicklung einer angemessenen moralischen Wertvorstellung. Daneben geht es um eine Berufsorientierung. So werden während der Projektzeit Projekte bzw. Führungen in möglichen Ausbildungsberufen durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler Einblick in die Berufe bekommen. So findet im Bereich KFZ ein Reifenwechselprojekt statt, bei dem die Schülerinnen und Schüler die Reifen entsprechend der Jahreszeiten an den Autos der Lehrerinnen und Lehrer wechseln. Im Bereich Gartenbau arbeiten die Schülerinnen und Schüler intensiv an der Umgestaltung des Schulgartens mit.
Während dieser Zeit wird auch gemeinsam gefrühstückt. Jeder bringt dazu etwas vorher Abgesprochenes mit. Dies schult zum einen die Verlässlichkeit, zum anderen erlernen die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Esskultur, die oft nicht vorhanden ist. So wissen sie teilweise nicht, wie ein Brötchen aufgeschnitten oder normal gegessen wird. Zusätzlich bietet diese Zeit den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch. Viele bekommen Zuhause wenig Gehör und Zuwendung und sprechen auch mit Klassen- oder Fachlehrern nicht über Dinge, die sie bewegen. In dieser kleinen Gruppe fällt es den Schülerinnen und Schülern leicht über diese Inhalte zu sprechen und Fragen zu stellen, die sie berühren und aktuell beschäftigen.
Berufsorientierung
Bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf arbeiten alle Professionen eng zusammen, um einen bestmöglichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Klassenlehrer/innen, Übergangscoach und Sonderpädagogin beraten die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern gemeinsam und schauen, welcher Beruf zu den Schülerinnen und Schülern passt und mit ihrem Abschluss möglich ist.
Dies beginnt mit der Anmeldung zum Projekt KAoA bzw. KAoA-Star am Ende von Jahrgang 7 bzw. Anfang Jahrgang 8. Nach Beginn des 8. Schuljahres erfolgt die Potentialanalyse, bei Schülerinnen und Schülern im KAoA-Star-Programm mehrtätig durch einen Externen Träger.
Für das Schnupperpraktikum in Klasse 8 wird gemeinsam überlegt, in welchem Bereich die Schülerinnen und Schüler ein Praktikum machen möchten. Ziel ist es schon hier einen Bereich auszutesten, in dem hinterher auch tatsächlich eine Ausbildung absolviert werden kann. Diese Perspektive wird für die Praktika in Klasse 9 beibehalten.
Sehr schwache Schülerinnen und Schüler nehmen ab Klasse 8 an dem Alltagsprojektkurs teil, der auch Berufseinblicke bietet.
Ab Klasse 9 wird die individuelle Berufsberatung weiter ausgebaut und institutionalisiert. Dazu kommt ein Rehabilitationsberater der Agentur für Arbeit in der 9. Klasse zu einem ersten Vorgespräch in die Schule. Anschließend nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem Test in der Agentur für Arbeit teil. Dieser Test ermittelt Stärken und Schwächen und zeigt, welche Unterstützung die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufsausbildung benötigen. Die Ergebnisse werden am Ende der 9. oder zu Beginn der 10. Klasse durch den Berufsberater mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern besprochen. Außerdem nehmen die Sonderpädagogin, der Übergangscoach und bei Bedarf auch die Klassenleitungen an den Gesprächen teil.
Zur besseren Eingliederung ins Berufsleben nehmen einige Schülerinnen und Schüler an einem Langzeitpraktikum teil. Dabei besuchen die an ein bis zwei Schultagen nicht den Unterricht, sondern einen Betrieb. Ziel ist es, dem Betrieb zu zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler in den Betrieb passen, auch wenn sie keinen guten Schulabschluss haben. Gleichzeitig erwerben die Schülerinnen und Schüler Berufserfahrungen, die sie später nutzen können. Im Idealfall übernimmt der Praktikumsbetrieb die Schülerinnen und Schüler nach der Schule in die Ausbildung.
Auf den Förderplankonferenzen wird ab Klasse 8 gemeinsam beraten, ob es sinnvoll ist, die Schülerinnen und Schüler an außerschulische Maßnahmen zu vermitteln, um ihnen eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Dieser Austausch aller Professionen setzt sich auch unabhängig von den Konferenzen beständig fort. Scheint eine außerschulische Maßnahme für Schülerinnen und Schüler sinnvoll, erfolgen Gespräche mit den Eltern und eine gemeinsame Besichtigung und Gespräche mit den Einrichtungen.