LRS-Förderung

Unter „LRS“ versteht man eine „Lese- und Rechtschreibschwäche“ (früherer Begriff: Legasthenie), die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistungen des Kindes in diesem Bereich über mindestens drei Monate hinweg den Anforderungen nicht entsprechen, d. h. die Schulnote im Rechtschreiben mangelhaft oder schwächer ist.

Diese Diagnose kann im schulischen Kontext insbesondere die Lehrkraft für das Fach Deutsch stellen und dann in Absprache mit der Klassenkonferenz über Förderungsmöglichkeiten und Nachteilsausgleiche befinden.

Ziel unserer schulischen Förderung soll das Abbauen von Versagensängsten und einer Stärkung des Selbstwertgefühls sein, damit die betroffenen Kinder motiviert am Schulleben teilnehmen und einen für sie optimalen Schulabschluss erreichen können  Dafür bietet die Gesamtschule Schloß Holte-Stukenbrock neben der Förderung in einer im Stundenplan fest verankerten Deutsch-Förderstunde für alle Schüler und Schülerinnen einer Klasse eine spezielle Förderung in einer Kleingruppe von bis zu 10 Kindern mit LRS-Diagnose an. Sie startet im 5. Jahrgang. Um diese besondere LRS-Förderung zu erhalten, ist zunächst Voraussetzung, dass bereits in der Grundschule eine LRS-Diagnose und eine Aussetzen der Rechtschreibnote auf dem Zeugnis der Klasse 4 / 1. Halbjahr ausgewiesen wurde. Da die Zahl der teilnehmenden Kinder in dieser Gruppe begrenzt ist, ziehen wir auch weitere Kriterien – wie z. B. das Ausprägungsbild (nur Rechtschreibung oder auch Lesen) – in die Auswahl der Kinder mit ein. Die Beurteilungen der Fachlehrkräfte – insbesondere der Deutschlehrkraft – über das Verbleiben in dieser Gruppe, gewinnen dann im Laufe des Schuljahres an Bedeutung. Auch neue Schüler und Schülerinnen können dann in die Gruppe gelangen.

In dieser LRS-Fördergruppe lernen die Kinder zunächst über das Training zum schnelleren und genaueren Lesen Aufgaben besser zu verstehen und damit richtig zu lösen. In weiteren speziellen Trainingseinheiten werden Rechtschreibstrategien wiederholt oder den Kindern neu bekannt gemacht, Lern- bzw. Merkwörter aufgegeben und auch auf die richtige Schreibweise der Buchstaben (vor allem bei der Groß- und Kleinschreibung) wird eingegangen. Denn häufig zeigen sich hier bereits grundlegende Schwierigkeiten, indem die Kinder bestimmte Buchstaben verwechseln sowie falsch oder aus Unsicherheit zu undeutlich schreiben.

Der Erfolg dieser wöchentlich einstündigen Maßnahme ist auch stark davon abhängig, wie Schüler/innen und deren Eltern diese schulischen Maßnahmen aktiv annehmen. So ist das Lernen von Lern-/Merkwörtern ebenso Voraussetzung für einen Erfolg wie das Einüben der verschiedenen Rechtschreibstrategien. Die Gewährung von Nachteilsausgleichen kann nach Aussage der Bezirksregierung  nur unter diesen Bedingungen erfolgen. Dann aber kann z. B. eine Rechtschreibnote ausgesetzt oder weniger stark gewichtet werden, es können individuell veränderte Lesetexte verwendet oder Vokabeln nur mündlich abgefragt werden. Viele weitere Möglichkeiten sind individuell zu beschließen und anwendbar. Diese Regelungen können bis zum Ende der 6. Klassenstufe gelten. Nur in speziellen Einzelfällen, in denen die besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens noch nicht behoben werden konnten, kann eine Fortsetzung von Nachteilsausgleichen erfolgen. Natürlich können auch Kinder, die nicht in die LRS-Kleingruppe eingeteilt worden sind, über die LRS-Diagnose einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben. Nutzen Sie als Erziehungsberechtigte in diesem Fall dafür stets das Gespräch mit der Klassenleitung.

Weitere Informationen erhalten Sie u. a. im Internet auf folgender Seite:

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bildung/bsb/themen/lrs/lrs-faq-prim-2019-03-06-bsb.pdf?cid=h9d