Zum Hauptinhalt springen

Medienscouts: Erster Workshop im neuen Schuljahr

Am Donnerstag, den 01.10.2020, durften unsere Medienscouts, ihren ersten Workshop im neuen Schuljahr durchführen. Nach einem Cybermobbingfall, kamen sechs SuS von dem Medienscout-Team, bestehend aus Anastasija, Alexander, Jan, Dana, Jonas und Neuzugang Henry, in die betroffene Klasse.

Nach einer kurzen Erklärung, warum die Medienscouts überhaupt dort, zum wiederholtem Male, auftreten mussten, starteten sie mit der Erläuterung von Cybermobbing. Dort wurde zusammenfassend erklärt, was genau Cybermobbing ist und ab wann es Cybermobbing ist. 

Danach wurde die Frage geklärt, ob Cybermobbing strafbar sei. Dies wurde mit einem klaren „Ja" beantwortet.

Darauf folgte eine Erörterung von verbalen Angriffen und dessen Zusammenhang mit Cybermobbing. Auch wurde hier die Strafbarkeit, mit Paragraphen des StGB (Strafgesetzbuch), begründet. So z.B.: „Werverächtlich machende und herabwürdigende Lügen verbreitet (unwahre Tatsachenbehauptungen), macht sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar.“ Auch eine zweite Folie, in der PowerPoint-Präsentation, bestückte dieses Thema, wobei hier auf das Thema „Verbreitung von Gewaltvideos“ hauptsächlich Bezug genommen wurde. 

Daraufhin wurde geschildert, was nach einem Mobbingfall, mit dem Täter, geschehen würde. Hier wurden Punkte angesprochen, wie die darauffolgende Anzeige von Opfer und Schule des Täters bzw. des Opfers. Auch wurden hier Tipps gegeben, wie man solche Fälle als Opfer handhaben sollte. So wurde bspw. erklärt, dass das Opfer den Fall dokumentieren soll, in Form von Screenshots von Hassnachrichten und dem Führen eines „Mobbingtagebuches", wo ebenfalls Taten festgehalten werden sollen. 

Nach der Schilderung des Falles, wurden verbotene Symbole oder verbotenes Filmmaterial geklärt. Hierbei wurde sich auf Symbole, wie das Hakenkreuz und andere Symbole aus der Zeit des zweiten Weltkrieges, die in Deutschland verboten sind, bezogen, wie auch auf das Rumschicken von Kinderpornografischen Inhalten und dessen strafrechtliche Relevanz. 

Als einer der letzten Punkte des Workshops, wurde die Frage geklärt, warum Medienscouts dieses Thema ansprechen. Dies wurde einfach erklärt, anhand eines Beispielfalles, in einer Schule in Köln. Auch sprechen die Medienscouts dies an, weil das Land NRW dies wünscht und es zu ihrem Aufgabenbereich gehört, da sie zur Aufklärung und Erläuterung, vom Umgang mit Medien, zuständig sind. 

Anschließend haben Medienscouts und Klasse gemeinsam einen „Fahrplan" für die nächste Klassen-AG/ OS-Stunde erstellt. 

Zum Abschluss wurden noch anschließende Fragen beantwortet, wobei diese nicht vorhanden waren, da die SuS der Klasse hervorragend zugehört hatten und so auch alles verstehen konnten. 

 

 

Um sich von den Medienscoutexperten beraten zu lassen müssen Sie bloß eine E-Mail verfassen, wo Sie den Fall schildern und sowohl Opfer, Täter und die aktuelle Sachlage erläutern. 

Unter dieser E-Mail können Sie das Team der Medienscout erreichen: 

medienscout.ge-shs@web.de

 

von Henry Solz (10e)

 

Zurück