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Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen ab dem 20. März 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Bundesregierung vom 18. März 2022 und weiterer Beschlüsse der Landesregierung NRW gelten ab kommenden Montag (21.3.) folgende Regelungen:

1. Maskenpflicht in Innenräumen der Schule

Bis Samstag, 2. April 2022 besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht. In der letzten Woche vor den Osterferien können die Schülerinnen und Schüler sowie alle in der Schule tätigen Personen selbst entscheiden, ob sie in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske tragen möchten.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Die Landesregierung hat entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Demnach nehmen alle nicht immunisierten Personen dreimal wöchentlich an der Schultestung teil oder sie legen den negativen Nachweis eines aktuellen Schnelltests oder PCR-Tests vor.

Weiterhin bieten wir bis zu den Ferien auch allen Schülerinnen und Schülern sowie dem schulischen Personal, die als immunisiert gelten, die Möglichkeit, an den Schultestungen teilzunehmen. Über die Regelungen, wie es nach den Osterferien weitergeht, werden wir euch und Sie umgehend in Kenntnis setzen, sobald uns dazu Informationen vorliegen.

Herzliche Grüße

Daniela Hartmann

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