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Informationen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

wir wünschen allen für das neue Jahr viel Glück, Zufriedenheit und Erfolg.

Am Montag, den 10. Januar 2022 starten wir mit Präsenzunterricht nach dem aktuellen Stundenplan.

Um das Infektionsgeschehen innerhalb der Schule einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sind weiterhin Schutz- und Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken, ergänzt durch das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume kann es uns gelingen den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten und negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.

Folgende Regelungen sind deshalb ausnahmslos einzuhalten:

  • Am ersten Schultag wird eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn der 1. Stunde durchgeführt. Die bekannten Testregelungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
  • Die Testungen für alle werden, solange es keine neue Regelung gibt, 3x wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) durchgeführt. SuS, die an den Testtagen verspätet zum Unterricht erscheinen oder fehlen, melden sich, sobald sie in die Schule kommen (auch dienstags und donnerstags), zunächst am Sekretariat, um den Selbsttest nachzuholen.
  • Nehmen SuS nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest im Original (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
  • Während des Aufenthalts im Schulgebäude besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske).
  • Draußen auf dem Schulhof müssen keine Masken getragen werden, sinnvoll ist es dort wie auch z.B. an der Bushaltestelle, dass Abstände eingehalten werden, solange kein Maskenschutz besteht.
  • Wir bitten darum, dass Eltern nur mit vorheriger Anmeldung in die Schule kommen. Für Eltern und alle anderen externen Personen gilt die 3-G-Regel, deren Erfüllung vor Ort nachzuweisen ist.
  • Nach einer Quarantäne dürfen SuS erst in die Schule zurückkehren, wenn ein negativer Schnelltest (kein Selbsttest) oder negativer PCR-Test im Original vorgelegt wird.
  • Grundsätzlich gelten die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen auf der Grundlage der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW.

Wir freuen uns auf den Schulbeginn und ein Wiedersehen am kommenden Montag und hoffen, dass alle Schülerinnen und Schüler gesund aus den Ferien zurückkehren können.

 

Viele Grüße

Die Schulleitung der Gesamtschule SHS

https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

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